Apotheke
Tierärzt*innen haben ein Dispensierrecht. Dies unterscheidet uns von der Humanmedizin und ermöglicht es uns, eine tierärztliche Hausapotheke zu führen und Medikamente an Tierbesitzer*innen abzugeben.
Allerdings ist dies an Vorschriften gebunden. So dürfen nur Arzneimittel an Tierbesitzer*innen abgegeben werden, deren Tiere sich bei uns in Behandlung befinden. Das gilt für alle apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente.
Außerdem muss eine regelmäßige Untersuchung stattfinden, um Dauermedikamente abzugeben. Es ist (ebenso wie in einer Apotheke) nicht erlaubt, Medikamente zurückzugeben. Bitte melden Sie sich zuvor telefonisch, wenn Sie ein Arzneimittel abholen möchten, dann können wir dieses schon bereitlegen.
Ebenfalls können Diätfuttermittel und Futterzusatzstoffe bei uns bestellt werden.
Durch das Tierarzneimittelgesetz (in Kraft getreten 28.01.2022) ist geregelt, dass keinerlei apotheken- oder verschreibungspflichtige Medikamente versendet werden dürfen. Diesbezüglich dürfen wir keine Ausnahmen machen. Auch nicht, wenn es um Dauermedikamente oder Floh- und Zeckenschutz geht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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