GOT
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift, die den Gebührenrahmen gibt. In dieser werden keine pauschalen Preise angegeben, sondern jede einzelne Leistung hat eine Gebühr. Des Weiteren gibt es Gebührensätze (1- bis 3-fach). Den einfachen Satz darf kein Tierarzt/Tierärztin unterschreiten, den 3-fachen (im Notdienst 4-fachen) Satz darf niemand überschreiten. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens können Leistungspreise stufenlos in einander übergehen und es kann so beispielsweise auch ein 1,2-facher Satz berechnet werden.
Weitere Infos, Broschüren und Merkblätter erhalten Sie hier: https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/

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